Was ist der Diakoniefonds?
Die Gründe, warum Menschen in unserer Kirchengemeinde in Not geraten und unserer Hilfe bedürfen, sind so vielfältig wie die Arten der Hilfen, die sie von uns erhalten sollten. Manchmal reichen Gespräche oder ein offenes Ohr, oft ist neben dem ideellen Einsatz jedoch "Mehr" notwendig.
Um dieses "Mehr" leisten zu können, gibt es den Diakoniefonds. Einen Fonds, mit dem wir Hilfen vor Ort - hier in unserer Kirchengemeinde - anbieten und finanzieren können.
Diese Hilfen vor Ort bedeuten für uns zum Beispiel:
- Unterstützung von Familien, die finanziell in Not geraten sind,
- Maßnahmen zur Therapie und Integration von Kindern und Erwachsenen mit Behinderungen,
- Beteiligung an Wege- und Investitionskosten für kranke und pflegebedürftige Menschen, die von der Sozialstation Hanauerland betreut werden
- Besuchsdienst für einsame Menschen und Sterbende,
- Förderung spezieller Projekte und Spendenaktionen in unserer Kirchengemeinde.
- Unterstützung der Sozialstation Hanauerland
Wenn Sie Mitglied im Diakoniefonds werden, tun Sie Gutes – für sich selbst und für Andere:
Der Diakoniefonds setzt sich für die vielen diakonischen Aufgaben ein. Die Mitglieder des Diakoniefonds helfen der Kirchengemeinde durch Ihren Beitrag bei der Wahrnehmung ihres Auftrages.
Dieser Auftrag weist uns besonders an
- ältere, pflegebedürftige und kranke Menschen
- Menschen, die Unterstützung im Alltag benötigen
- einsame Menschen
- Kinder mit Behinderungen und deren Familien
- Familien, die wirtschaftlich am Ende sind
- Sterbende und ihre Angehörigen
In diesem Rahmen unterstützen wir ganz besonders
- die Sozialstation Hanauerland
- Pflegebedürftige Mitglieder durch Übernahme der Wege- und Investitionskosten der Sozialstation
- die Nachbarschaftshilfe
- den Besuchsdienst
- Maßnahmen zur Therapie, Integration und Rehabilitation von Kindern mit Behinderungen
- den Hospizdienst
- die Förderung spezieller Projekte und Spendenaktionen
Mit Ihrer Mitgliedschaft unterstützen Sie diese Hilfen an unseren Nächsten.
Hier finden Sie den Flyer zum Diakoniefonds der Kirchengemeinde Rheinbischofsheim zum Download.
Rechtliche Informationen
Grundlage des Diakoniefonds ist seine Satzung, die vom Evang. Oberkirchenrat am 15. Mai 2013 genehmigt wurde.
Einmal jährlich findet eine Versammlung der Beitragszahler statt, in der der Evangelische Kirchengemeinderat und die Beitragszahler gemeinsam über die Verwendung der Mittel des Fonds und die anstehenden Aufgaben beraten.
Gemäß § 6 der Satzung werden die Mittel des Diakoniefonds als zweckgebundenes Sondervermögen getrennt vom sonstigen Vermögen der Kirchengemeinde verwaltet.
Kontrolliert wird die satzungsgebundene Verwendung der Mittel unter anderem durch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen seiner regelmäßigen Prüfungen.
Die Satzung des Diakoniefonds kann im Pfarramt Rheinbischofsheim eingesehen werden.
Ein Exemplar der Satzung erhält jedes Mitglied mit dem Eintritt in den Diakoniefonds.










