1. Der Förderkreis Gemeindehaus ist eine unselbständige Einrichtung der
Evangelischen Kirchengemeinde Rheinbischofsheim.
2. Das Ziel des Förderkreises besteht darin, den Evang. Kirchengemeinderat
beim Betrieb und der Unterhaltung des Gemeindehauses zu unterstützen.
3. Dem Förderkreis gehören natürliche Personen an, die
a) für den Erhalt des Gemeindehauses einen jährlichen Beitrag von 48 € spenden;
b) und/oder im Lauf eines Kalenderjahres fünf oder mehr Arbeitsstunden für
Tätigkeiten am und im Gemeindehaus leisten.
4. Die Arbeitsstunden werden beim Evang. Pfarramt registriert, über
Geldzuwendungen wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt.
5. Einmal im Jahr lädt der Evang. Kirchengemeinderat die dem Förderkreis
angehörenden Personen zu einem Informationstreffen ein, in dessen Rahmen
a) über Zustand des Gemeindehauses und geplante Baumaßnahmen informiert
wird;
b) aus den Reihen der dem Förderkreis angehörenden Personen drei
Kontaktpersonen benannt werden, die bei drei jährlichen Treffen mit dem
Evang. Kirchengemeinderat die anliegenden Aufgaben besprechen;
c) der Evang. Kirchengemeinderat über die Entwicklung der für das Gemeindehaus
zur Verfügung stehenden Finanzmittel informiert.
6. a) Um einen regelmäßigen Austausch zwischen dem Förderkreis und dem
Kirchengemeinderat zu gewährleisten, finden jährlich drei Treffen statt,
zu dem die Mitglieder des Kirchengemeinderates sich mit den drei unter
5b benannten Kontaktpersonen beraten.
b) Gegenstand dieser Beratungen sind mögliche Unterhaltungs- und
Renovierungsmaßnahmen sowie deren Finanzierbarkeit.
c) Zu jährlich einer dieser Beratungen soll ein fachkundiges Mitglied des VSA
Ortenau hinzugezogen werden.
Hier finden Sie das Beitrittsformular des Förderkreises.



