Die Geschäftsordnung des Förderkreises

 
1. Der Förderkreis Gemeindehaus ist eine unselbständige Einrichtung der
    Evangelischen Kirchengemeinde Rheinbischofsheim.
 
2. Das Ziel des Förderkreises besteht darin, den Evang. Kirchengemeinderat
    beim Betrieb und der Unterhaltung des Gemeindehauses zu unterstützen.
 
3. Dem Förderkreis gehören natürliche Personen an, die
    a) für den Erhalt des Gemeindehauses einen jährlichen Beitrag von 48 € spenden;
    b) und/oder im Lauf eines Kalenderjahres fünf oder mehr Arbeitsstunden für
        Tätigkeiten am und im Gemeindehaus leisten.
 
4. Die Arbeitsstunden werden beim Evang. Pfarramt registriert, über
    Geldzuwendungen wird eine Spendenbescheinigung ausgestellt.
 
5. Einmal im Jahr lädt der Evang. Kirchengemeinderat die dem Förderkreis
    angehörenden Personen zu einem Informationstreffen ein, in dessen Rahmen
    a) über Zustand des Gemeindehauses und geplante Baumaßnahmen informiert
        wird;
    b) aus den Reihen der dem Förderkreis angehörenden Personen drei
        Kontaktpersonen benannt werden, die bei drei jährlichen Treffen mit dem
        Evang. Kirchengemeinderat die anliegenden Aufgaben besprechen;
    c) der Evang. Kirchengemeinderat über die Entwicklung der für das Gemeindehaus
        zur Verfügung stehenden Finanzmittel informiert.
 
6. a) Um einen regelmäßigen Austausch zwischen dem Förderkreis und dem
        Kirchengemeinderat zu gewährleisten, finden jährlich drei Treffen statt,
        zu dem die Mitglieder des Kirchengemeinderates sich mit den drei unter
        5b benannten Kontaktpersonen beraten.
    b) Gegenstand dieser Beratungen sind mögliche Unterhaltungs- und
        Renovierungsmaßnahmen sowie deren Finanzierbarkeit.
    c) Zu jährlich einer dieser Beratungen soll ein fachkundiges Mitglied des VSA
        Ortenau hinzugezogen werden.
 
 
Hier finden Sie das Beitrittsformular des Förderkreises.
 
 
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Ev. Kirchengemeinde Rheinau
Kirchstr. 11, 77866 Rheinau
Tel:  07844-1237
 
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09.00 bis 11.00 Uhr
 
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