Nach der Grundordnung unserer Landeskirchen hat der Kirchengemeinderat die Aufgabe, zusammen mit dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin die Kirchengemeinde zu leiten.
Bei der letzten Wahl zum Kirchengemeinderat am 1. Dezember 2019 wurden – in alphabetischer Reihenfolge folgende Personen gewählt:
Manuela Dietrich – Renate Kimmer-Hurst – Jörg Knauer – Werner Sänger – Edith Vogel.
Vorsitzende des Kirchengemeinderates ist Edith Vogel, stellvertretender Vorsitzender ist Pfarrer Martin Grab.

J. Knauer, E. Vogel, W. Sänger, R. Kimmer-Hurst, M. Dietrich, M. Grab
Die Mitglieder des Kirchengemeinderates werden durch die Gemeindeglieder für sechs Jahre gewählt. Wählbar ist jedes Gemeindeglied ab dem Alter von 16 Jahren. Wahlberechtigt sind alle Gemeindeglieder ab Vollendung des 14. Lebensjahres. Der Gemeindepfarrer bzw. die Gemeindepfarrerin ist kraft Amtes Mitglied des Kirchengemeinderates.
Der Kirchengemeinderat trifft sich jährlich zu zehn bis zwölf Sitzungen, in der Regel im monatlichen Turnus.
Seiner Verantwortung für das Leben der Kirchengemeinde kommt der Kirchengemeinderat vor allem nach durch:
- Verantwortung des Haushalts und der Finanzen der Kirchengemeinde
- Wahl des Gemeindepfarrers bzw. der Gemeindepfarrerin
- Beschlüsse jeglicher Personalangelegenheiten
- Dienstaufsicht über den Kindergarten
- Erstellung eines Gottesdienstplans
- Beschlüsse über die Unterhaltung und Sanierung der Gebäude
- Förderung des Gemeindelebens und der Mitarbeitenden
- Entscheidungen zu Kasualien
- Behandlungen von Anträgen aus der Mitte der Gemeinde










